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Förderungen

Die KfW 442 Förderung bietet Unterstützung von bis zu 10.200€ für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage (PV), eines Speichersystems und einer Wallbox/Ladestation für Elektrofahrzeuge.

 

Wer kann von dieser Förderung profitieren?

  • Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser.

  • Gefördert werden ausschließlich neue PV-Anlagen, Speichersysteme und Ladestationen, während gebrauchte Komponenten ausgeschlossen sind.

 

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Das Wohngebäude muss bereits bewohnt sein.

  • Sie benötigen ein reines Elektroauto (BEV) oder haben eines verbindlich bestellt. Hybride Fahrzeuge sind nicht förderfähig.

  • Privat geleaste Fahrzeuge werden unterstützt, sofern der Leasingvertrag mindestens zwölf Monate läuft. Firmen- oder Dienstwagen sind nicht förderfähig.

  • Der erzeugte und gespeicherte Photovoltaik-Strom sollte hauptsächlich für das Laden Ihres Elektrofahrzeugs genutzt werden.

  • Die Installation muss von Fachunternehmen durchgeführt und beim Netzbetreiber gemeldet werden.

  • Der Strom für Ihr Fahrzeug muss zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammen.

 

Wichtige Details zur Förderung:

  • Die Förderung ist nicht rückwirkend anwendbar und muss vor dem Kauf und der Installation der Anlagenkomponenten beantragt werden.

  • Es ist nicht möglich, diese Förderung mit anderen öffentlichen Zuschüssen, Zulagen oder Krediten zu kombinieren.

 

Förderhöhe:

  • PV-Anlagen erhalten 600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) bis zu einem Maximum von 6.000 Euro.

  • Speichersysteme werden mit 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 3.000 Euro gefördert.

  • Herkömmliche Ladestationen erhalten eine Pauschalförderung von 600 Euro, während bidirektionale Wallboxen 1.200 Euro erhalten.

 

Was wird genau gefördert?

  • Der Erwerb einer neuen PV-Anlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp.

  • Der Kauf eines neuen Stromspeichers mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWh.

  • Der Kauf einer neuen Wallbox/Ladestation mit einer Leistung von mindestens 11 kW.

  • Die Montage und Installation des gesamten Systems, einschließlich aller Installationsarbeiten.

  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der gesamten Anlage.

 

Wir haben eine Liste von förderfähigen Ladestationen.

 

Wie beantragen Sie die Förderung?

  • Stellen Sie den Antrag über das Kundenportal "Meine KfW".

  • Nach Erhalt der Zusage können Sie die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.

  • Ab März 2024 können Sie Nachweise über die Durchführung im Kundenportal einreichen, und die KfW zahlt den Zuschuss aus.

 

 

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und ein Komplettpaket aus PV-Anlage, Speicher und Ladestation/Wallbox installieren möchten, nutzen Sie unseren Beratungstermin für ein unverbindliches Angebot.

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