Förderungen
Die KfW 442 Förderung bietet Unterstützung von bis zu 10.200€ für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage (PV), eines Speichersystems und einer Wallbox/Ladestation für Elektrofahrzeuge.
Wer kann von dieser Förderung profitieren?
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Die Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohnhäuser.
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Gefördert werden ausschließlich neue PV-Anlagen, Speichersysteme und Ladestationen, während gebrauchte Komponenten ausgeschlossen sind.
Voraussetzungen für die Förderung:
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Das Wohngebäude muss bereits bewohnt sein.
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Sie benötigen ein reines Elektroauto (BEV) oder haben eines verbindlich bestellt. Hybride Fahrzeuge sind nicht förderfähig.
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Privat geleaste Fahrzeuge werden unterstützt, sofern der Leasingvertrag mindestens zwölf Monate läuft. Firmen- oder Dienstwagen sind nicht förderfähig.
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Der erzeugte und gespeicherte Photovoltaik-Strom sollte hauptsächlich für das Laden Ihres Elektrofahrzeugs genutzt werden.
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Die Installation muss von Fachunternehmen durchgeführt und beim Netzbetreiber gemeldet werden.
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Der Strom für Ihr Fahrzeug muss zu 100% aus erneuerbaren Quellen stammen.
Wichtige Details zur Förderung:
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Die Förderung ist nicht rückwirkend anwendbar und muss vor dem Kauf und der Installation der Anlagenkomponenten beantragt werden.
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Es ist nicht möglich, diese Förderung mit anderen öffentlichen Zuschüssen, Zulagen oder Krediten zu kombinieren.
Förderhöhe:
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PV-Anlagen erhalten 600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) bis zu einem Maximum von 6.000 Euro.
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Speichersysteme werden mit 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) bis zu 3.000 Euro gefördert.
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Herkömmliche Ladestationen erhalten eine Pauschalförderung von 600 Euro, während bidirektionale Wallboxen 1.200 Euro erhalten.
Was wird genau gefördert?
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Der Erwerb einer neuen PV-Anlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp.
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Der Kauf eines neuen Stromspeichers mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWh.
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Der Kauf einer neuen Wallbox/Ladestation mit einer Leistung von mindestens 11 kW.
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Die Montage und Installation des gesamten Systems, einschließlich aller Installationsarbeiten.
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Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der gesamten Anlage.
Wir haben eine Liste von förderfähigen Ladestationen.
Wie beantragen Sie die Förderung?
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Stellen Sie den Antrag über das Kundenportal "Meine KfW".
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Nach Erhalt der Zusage können Sie die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen.
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Ab März 2024 können Sie Nachweise über die Durchführung im Kundenportal einreichen, und die KfW zahlt den Zuschuss aus.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und ein Komplettpaket aus PV-Anlage, Speicher und Ladestation/Wallbox installieren möchten, nutzen Sie unseren Beratungstermin für ein unverbindliches Angebot.